Erläuterung zur neuen Datenschutzverordnung

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft. Sie dient zur Homogenisierung der IT - Landschaft in der EU. Hierbei werden die Bereiche Datenschutz und die Rechte des Kunden/Mitgliedes an seinen Daten einheitlich geregelt.

Jede Unternehmung, egal ob großer Konzern oder kleiner Verein, das mit Kunden-, Mitglieder- oder Mitarbeiterdaten arbeitet, muss ein Datenschutzkonzept vorlegen. Dies ist aber nichts neues, ist doch seit je her der Datenschutz in der deutschen Gesetzgebung geregelt.

Neu ist allerdings, dass nun jede Webseite, egal ob geschäftlich oder privat, eine Datenschutzerklärung vorweisen muss. Hier soll dargelegt werden, ob beim Aufruf einer Webseite oder eines Links Daten erhoben werden und wenn ja, was mit diesen Daten passiert. Jeder Besucher/Nutzer einer Webseite hat somit das Recht, zu erfahren, ob... wie.. und welche Daten dabei erhoben werden.

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